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Die 6 typischen Anlegerfehler

11.03.2021 | Die 6 typischen Anlegerfehler

Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden: mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.) Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.) Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.) Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.) riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.) Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat: Underperformer ohne Perspektive gehören aussortiert.)
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Finanzaufsicht warnt vor Kryptowährungen

04.02.2021 | Finanzaufsicht warnt vor Kryptowährungen

Ein wahres Kursfeuerwerk hat die Anleger von Kryptowährungen in den vergangenen Wochen glücklich gemacht – wenngleich auch schon gleich ein erster Dämpfer auf die Hausse folgte. Mitte Januar erreichte der bekannteste Vertreter, der Bitcoin, mit fast 34.000 Euro ein Allzeithoch. Enthusiasten erwarten mittelfristig einen sechsstelligen Kurswert. Die großen Hoffnungen basieren nicht zuletzt darauf, dass der Zahlungsdienstleister PayPal seit diesem Jahr auch Kryptowährungen abwickeln will, was viele Marktbeobachter als Ritterschlag werten. Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gießt Wasser in den Wein: Für Privatanleger seien Kryptowährungen wegen ihres enormen Verlustrisikos wenig geeignet, warnte die Behörde am 13. Januar. Schließlich könne es neben heftigen Kurzsprüngen prinzipiell zum Totalverlust des Investments kommen. Das gelte insbesondere für Finanzinstrumente, die an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt sind, etwa Inhaberschuldverschreibungen oder CFDs. Rund 6.500 solcher Produkte sind derzeit auf dem deutschen Markt erhältlich. „Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die Verbraucher bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen“, resümiert die BaFin.
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Was die DAX-Reform für Anleger bedeutet

29.01.2021 | Was die DAX-Reform für Anleger bedeutet

Aus dem DAX30 wird im September dieses Jahres der DAX40. Zehn Unternehmen aus dem MDAX werden also in die erste Börsenliga aufsteigen. Die Reform wird von Marktbeobachtern in erster Linie dem Wirecard-Desaster zugeschrieben: Der zeitweilige Anlegerliebling legte im vergangenen Jahr mit dreist-betrügerischen Methoden die erste Pleite eines DAX-Konzerns hin – peinlich für die Börsenaufseher, auf deren sorgfältige Arbeit die nun geprellten Investoren vertraut hatten. Viel wird sich mit der Reform für die Anleger nicht ändern. Immerhin bedeutet es für solche, die etwa über einen ETF auf den DAX setzen, mehr Diversifikation und damit mehr Sicherheit. Die soll insbesondere auch von einer schärferen Bilanzprüfung und von der Vorgabe profitieren, in den letzten beiden Jahren vor Aufnahme in den Index positive Ergebnisse vorzuweisen. Unattraktiver dürfte allerdings der MDAX werden, da er seine zehn stärksten Unternehmen ziehen lassen und durch kleinere Player ersetzen muss. Damit büßt er rund ein Drittel seiner Marktkapitalisierung ein.
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Die Grundrente kommt: kein „bedingungsloses Grundeinkommen im Alter“

17.12.2020 | Die Grundrente kommt: kein „bedingungsloses Grundeinkommen im Alter“

Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1. Januar 2020 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die technische Umsetzung noch Zeit braucht. Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so manche überzogene Hoffnung, die zu kursieren scheint: „Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem „bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund 75 Euro betragen. Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich 75 Euro pro Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete Vorsorgeprodukte bedürfen.
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Mischfonds halten ihr Versprechen der Verlustbegrenzung

15.05.2020 | Mischfonds halten ihr Versprechen der Verlustbegrenzung

Für aktive Fondsmanager brachten die letzten Wochen bisher ungekannte Herausforderungen mit sich. „Während es für Anleger am besten ist, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Fondsverkäufe zu tätigen, ist für Fondsmanager nun die Stunde der Aktivität gekommen“, betont Said Yakhloufi, Analyst bei der Berliner Ratingagentur Scope. Durch geschickte Umschichtungen müssen sie die Verluste ihrer Anleger begrenzen. Mit ihrem Mix aus dynamischen und konservativen Anlagen erheben Mischfonds den Anspruch, dies in turbulenten Marktphasen besonders effektiv zu bewerkstelligen. Scope hat nun untersucht, wie die Anlageklasse in der Corona-Krise bis Ende März abgeschnitten hat. Dazu wurde die Performance von zehn eher konservativ ausgerichteten Mischfonds mit einem Volumen von jeweils über 150 Millionen Euro untersucht. Die Fonds legen maximal 30 Prozent ihrer verwalteten Gelder in Aktien oder aktienähnlichen Assets an. Das Ergebnis ist angesichts der Talfahrt, die im März die weltweiten Börsen heimsuchte, kaum überraschend: Während der MSCI World Index zwischen dem 16. Februar und dem 28. März rund 31 Prozent einbüßte, verloren die analysierten Fonds lediglich zwischen 1,2 und 8,4 Prozent.
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Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

19.09.2019 | Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte. Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht. Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
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5 Tipps für die Nutzung von Vergleichsportalen

09.07.2019 | 5 Tipps für die Nutzung von Vergleichsportalen

Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen: Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden. Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil. Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger. Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus. „Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.
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Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

21.06.2019 | Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen. Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen. Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
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Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen

23.05.2019 | Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen

Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält. Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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