Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich.
Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.
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Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.
Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist. Zudem setzen immer mehr Anbieter auf Schadensprävention durch Smarthome-Lösungen: Die Kunden können sich Wassersensoren einbauen lassen, die bei Kontakt mit Wasser automatisch die Zufuhr kappen. Im Gegenzug winken Prämiennachlässe bei der Wohngebäudepolice.
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Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
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Rund 167.000 Euro müssen Immobilienkäufer und Häuslebauer in Deutschland derzeit durchschnittlich fremdfinanzieren. Vor zehn Jahren war es noch in etwa halb so viel. Hauptgrund sind neben dem Höhenflug der Immobilienpreise die ebenfalls stark gestiegenen Baukosten.
Die höchste durchschnittliche Darlehenssumme müssen die Hamburger mit circa 210.000 Euro aufnehmen, während die Thüringer mit rund 120.000 Euro auskommen. In Bayern sind es 202.000, in Berlin 179.000, in NRW 155.000 und in Mecklenburg-Vorpommern 142.000 Euro. Zwar profitieren die Neu-Eigenheimbesitzer davon, dass die Finanzierungszinsen nach wie vor auf sagenhaft niedrigem Niveau liegen, derzeit bei etwa 1,7 Prozent. Doch auch zu diesen günstigen Konditionen können sich in größeren Städten immer weniger Haushalte mit niedrigem Nettoeinkommen eine eigene Immobilie leisten. Die Preise sind so stark gestiegen, dass sie die Niedrigzinsen mehr als aufwiegen.
Im Schnitt sind die deutschen Immobilienkreditnehmer 43 Jahre alt und verfügen, meist als Angestellte, über ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen von rund 4.000 Euro.
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Kaufnebenkosten:
Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro.
Laufende Kosten:
Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit.
Zinsbindung:
Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte.
Eigenkapital:
Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW-Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann.
Tilgungsrate:
Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.
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In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand.
Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.
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In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementargewalten oder Bränden – höchst selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die meisten Wohngebäude-Schadensfälle und die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands für das Jahr 2016 hervor.
Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht etwa 54 Prozent aller Wohngebäude-Aufwendungen. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst.
Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen.
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56 Prozent der Deutschen halten sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit für nicht ausreichend abgesichert. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter gut 2.000 Bundesbürgern. Über der gesetzlichen Pflegeversicherung senken sogar mehr als drei Viertel der Befragten den Daumen: Sie gehen davon aus, dass die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Kosten nicht decken. Zuversichtlich blicken in dieser Hinsicht nur 8 Prozent der Deutschen in die eigene Zukunft.
Problembewusstsein ist also vorhanden. Selbst mit einer privaten Police vorgebaut haben jedoch nur 15 Prozent der Bundesbürger. Befragt nach den Gründen für diese „Enthaltsamkeit“ landete kaum überraschenderweise Geldmangel auf Platz eins – 63 Prozent stimmten der Aussage „Ich kann es mir finanziell nicht leisten“ zu. Dabei kostet dieser wichtige Vorsorgebaustein nur wenige Euro im Monat und damit einen Bruchteil dessen, was die Befragten für Freizeitangebote ausgeben. Ein Fünftel gab an, zu wenig über Absicherungsmöglichkeiten zu wissen.
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Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.
Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.
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